Krisenmanagement bei Missbrauchsverdacht
Wie ein internes Kinderschutzverfahren für Handlungssicherheit sorgt
Das interne Kinderschutzverfahren hat das Ziel, Vorwürfe gegenüber Mitarbeitende abzuklären, Geschehenes aufzuarbeiten und Risiken sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern in Institutionen zu verringern. Unser Verfahren entspricht der gesetzlichen Verpflichtung nach § 45 SGB VIII, verbindliche Handlungsschritte im Umgang mit Missbrauchsverdacht festzulegen.
Das Verfahren nimmt alle Beteiligten in den Blick und führt die betroffene Einrichtung prozesshaft durch die herausfordernde Zeit.
Nach einer Präsentation empfehlenswerter Handlungsschritte besprechen wir gemeinsam, wie es gelingen kann, mit Ruhe und Zuversicht die Situation aktiv zu steuern und dann auch zu einem Abschluss zu bringen.
Donnerstag, 20.November 2025,
13:00–14:00 Uhr
,
Orion 1 + 2 / 2. OG
Partner-Vortrag